Liebe Saunafreunde,
(Neu 16.12.2021): Gemäß der ab dem 16. Dezember in Hessen geltenden Maßnahmen müssen Gäste, die eine Auffrischungsimpfung („Booster“) nachweisen können, kein negatives Testergebnis mehr vorlegen.
(Neu 4.12.2021): Gemäß der ab dem 5. Dezember in Hessen geltenden Maßnahmen gelten zusätzlich in der gesamten Anlage noch Maskenpflicht und Abstandsregeln. Das bedeutete, dass auf allen Wegen im Innenbereich eine zugelassene Atemschutzmaske getragen werden muss. Im Gastrobereich kann die Maske an den Tischen abgenommen werden. Die Anzahl der Sitzplätze in den Saunen muss auch begrenzt werden. Näheres dazu auf den Hinweisweisschildern vor den einzelnen Saunen. Wir haben uns dazu entschlossen, die 2G-Plus-Regel weiterhin anzuwenden, denn dadurch ist für unsere Gäste die bestmögliche Sicherheit gegeben.
Aufgrund der aktuellen Regelungen für das Land Hessen — gültig ab 25.11.2021 — haben wir uns dazu entschieden, die sogenannte „2G-Plus-Regel“ einzuführen, das heißt, der Besuch steht allen Saunafreunden offen, die nachweisen können, dass sie vollständig gegen Sars-Cov-2 geimpft oder davon genesen sind und einen negativen Testnachweis vorlegen. Jugendliche unter 18 Jahren und Personen, die durch ein ärztliches Attest nachweisen, dass sie nicht geimpft werden können, sind von dem Impfnachweis befreit. Schnelltestnachweise, die nicht älter als 24 Stunden und PCR-Testnachweise, die nicht älter als 48 Stunden sind, sind zulässig.
Durch die Impfung schützt man sich selbst, durch einen Test die anderen. Durch 2G-Plus sind sowohl die anderen als auch man selber geschützt.
Testmöglichkeiten gibt es an den bekannten Teststationen, hier eine Übersicht für Rödermark: https://roedermark.de/coronavirus/informationen-zur-corona-pandemie/tests/. Darüber hinaus ist es möglich, einen zugelassenen Schnelltest mitzubringen und vor dem Kassenbereich unter Aufsicht zu machen. Wir haben Schnelltests im Kassenbereich vorrätig, die unsere Gäste kaufen und vor Ort anwenden können.