Regelbetrieb ab Oktober

Liebe Saunafreunde,

von Oktober an öffnen wir wieder regelmäßig von mittwochs bis sonntags. Aufgrund der aktuellen Regelungen für das Land Hessen haben wir uns dazu entschieden, die sogenannte „2G-Regel“ einzuführen, das heißt, der Besuch steht allen Saunafreunden offen, die nachweisen können, dass sie vollständig gegen Sars-Cov-2 geimpft oder davon genesen sind. Donnerstags können uns zukünftig auch männliche Gäste besuchen. Am Donnerstag findet zukünftig auch der „Finnische Feierabend“ statt.

Zur Anmeldung: Anmeldungen

Öffnungszeiten

Wir werden ab dem 1. Oktober zusätzlich zu den aktuellen Öffnungszeiten auch wieder mittwochs und donnerstags von 13 bis 23 Uhr öffnen. Montags und dienstags bleibt die Anlage geschlossen.

Der „Damentag“ entfällt.

Wir haben lange darüber nachgedacht, ob wir den Damentag weiterhin anbieten und uns dazu entschieden, das zukünftig nicht mehr zu tun. Wir sind der Ansicht, dass „Damentage“ nicht mehr zeitgemäß sind, unter anderem auch deshalb, weil diese eine Benachteiligung der männlichen Besucher darstellen.

Wir sind sehr stolz darauf, dass es seit Bestehen nur äußerst selten zu Belästigungen der weiblichen Gäste gekommen ist. In all diesen Fällen haben wir sofort reagiert und entsprechende Maßnahmen getroffen. Wir sind davon überzeugt, dass sich unsere weiblichen Gäste an jedem Tag bei uns sehr sicher fühlen und auch zusammen mit den männlichen Gästen ihren Aufenthalt bei uns in vollen Zügen genießen können.

Die neue „2G-Regel“

Wir haben lange mit uns gerungen, ob es notwendig ist, diese Regel einzuführen. Hier sind die wichtigsten Gründe, warum wir uns letztendlich dazu entschlossen haben:
1. Mehr Schutz für unsere Gäste und Mitarbeiter vor schwer verlaufenden Sars-Cov-2-Erkrankungen.
2. Da sich in der nahenden kälteren Jahreszeit der Aufenthalt von draußen nach drinnen verlagert, wären wir ohne 2G-Regel gezwungen die maximale Anzahl der gleichzeitig anwesenden Gäste erheblich zu reduzieren.

Wir bedauern, dass unsere Gäste, die bisher einen Test mitgebracht oder bei uns einen erworben haben, uns unter den bisherigen Bedingungen nicht mehr besuchen können, außerordentlich, aber die oben genannten Gründe lassen uns keine andere Wahl. Wir möchten unsere ungeimpften Saunagäste auch darauf hinweisen, dass aus anerkannten Gründen nicht impfbare Personen eine entsprechende amtliche Bestätigung vorlegen können.

Schreibe einen Kommentar